Aktuelles zum EUDR: Verzögerte Umsetzung und vereinfachte Verpflichtungen für die Lieferkette

Aktuelles zum EUDR: Verzögerte Umsetzung und vereinfachte Verpflichtungen für die Lieferkette

Die EUDR wird verschoben und vereinfacht. Neue EU-Beschlüsse verschieben die Umsetzungsfristen um ein Jahr und reduzieren die Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Unternehmen erheblich – wir erläutern, was dies für Rotom und seine Kunden bedeutet.

Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR, European Union’s Deforestation Regulation) hat in den letzten zwei Jahren eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Erwartungen an entwaldungsfreie Lieferketten gespielt. Während die Verordnung ursprünglich ab Januar 2026 gelten sollte, hat die Europäische Union nun sowohl eine einjährige Verzögerung als auch eine Vereinfachung der Verpflichtungen für nachgelagerte Unternehmen bestätigt.

Am 17. Dezember 2025 hat das Europäische Parlament diese Änderungen offiziell verabschiedet, und der endgültige Beschluss wurde später im Amtsblatt der EU veröffentlicht, wodurch der überarbeitete Zeitplan und die Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in den Lieferketten bestätigt wurden.

Überarbeitete Fristen für die Umsetzung der EUDR

Nach dem aktualisierten Zeitplan gilt die EUDR wie folgt:

  • Große und mittlere Unternehmen: 30. Dezember 2026
  • Kleine und Kleinstunternehmen: 30. Juni 2027
  • Unternehmen, die derzeit unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen: 30. Dezember 2026

Diese Änderungen verschaffen Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit und passen die Verpflichtungen besser an die Rollen der Betreiber innerhalb der Lieferkette an.

Vereinfachte Verpflichtungen für nachgeschaltete Unternehmen

Die überarbeitete Verordnung enthält wichtige Klarstellungen für nachgeschaltete Betreiber:

  • Nur der erste nachgeschaltete Betreiber ist verpflichtet, Erklärungen zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence Statements, DDS) oder Erklärungen von Primärbetreibern einzuholen.
  • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, diese Informationen entlang der Lieferkette weiterzugeben.

Dies reduziert die Komplexität der Vorschriften für Unternehmen, die weiter unten in der Lieferkette tätig sind, erheblich.

Was bedeutet das für Rotom und seine Kunden?

Aufgrund dieser Vereinfachungen fallen Rotom und seine Kunden nicht unter die strengen Sorgfaltspflichten der EUDR.

Innerhalb der Lieferkette agiert Rotom als zweiter nachgelagerter Betreiber, da das Unternehmen kein Holz direkt von Waldbesitzern bezieht. Gemäß den Definitionen der EUDR bedeutet dies, dass Rotom gesetzlich nicht verpflichtet ist, vorgelagerte DDS oder Erklärungen zu sammeln oder weiterzugeben. Folglich gilt dieselbe Befreiung auch für die Kunden von Rotom.

Das kontinuierliche Engagement von Rotom für verantwortungsbewusste Beschaffung

Obwohl die EUDR Rotom keine Sorgfaltspflichten mehr auferlegt, erkennen wir weiterhin die Erwartungen unserer Kunden hinsichtlich Transparenz, Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusster Beschaffung an. Diese Grundsätze stehen nach wie vor im Mittelpunkt unserer Geschäftstätigkeit.

Rotom hält bei der Holzbeschaffung und Palettenherstellung hohe Standards ein, um sicherzustellen, dass unsere Produkte eine nachhaltige und erstklassige Wahl bleiben. Zu unseren Verpflichtungen gehören:

  • Verantwortungsbewusste Beschaffung: Das Holz stammt ausschließlich aus bekannten Herkunftsländern und Ländern mit geringem Risiko, die den EU-Standards entsprechen.
  • PEFC-Zertifizierung für die Produktkette: Mehrere Rotom-Standorte sind bereits PEFC-zertifiziert, wobei bis 2026 die vollständige Zertifizierung aller Standorte angestrebt wird. Diese Zertifizierung gewährleistet, dass Holz und Holzprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen stammen.
  • Sorgfaltspflicht gegenüber Lieferanten: Rotom arbeitet nur mit Lieferanten zusammen, die einer strengen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Herkunft des Holzes unterzogen wurden, die den EUDR-äquivalenten Standards entspricht.
  • Kreislaufwirtschaftliche Palettenlösungen: Rotom bietet gebrauchte und reparierte Holzpaletten sowie einen Paletten-Mietservice an. Diese Kreislaufoptionen sind vom Geltungsbereich der EUDR ausgenommen und reduzieren die Umweltbelastung zusätzlich.

Zusammenfassung zum EUDR-Update

Gemäß dem überarbeiteten Rahmenwerk der EUDR sind weder Rotom noch seine Kunden verpflichtet, Informationen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette zu sammeln oder weiterzugeben. Trotz dieser Regelung bekennt sich Rotom weiterhin klar zu einer verantwortungsvollen Holzbeschaffung, den PEFC-Standards für die Produktkette und Lösungen für wiederverwendbare Paletten – und gewährleistet so Zuverlässigkeit, Compliance-Bereitschaft und Umweltverantwortung entlang der gesamten Lieferkette.

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